Antrag 2
Produktbereich 06, Produktnummer 060302, zuständiger Ausschuss: Jugendhilfeausschuss
Antrag
Die für den Ausbau des Spielplatzes Goethestraße und für die Ersatzmaßnahme für den Spielplatz Brüderstraße vorgesehenen Mittel erhalten wie bisher einen Sperrvermerk.
Die Verwaltung erläutert den konzeptionellen Ansatz der Weiterentwicklung des Spielplatzes an der Goethestraße und die Ersatzmaßnahme für den weggefallenen Spielplatz Brüderstraße im Fachausschuss.
Begründung / Erläuterung
Bereits im letzten und im vorletzten Jahr hatten wir einschlägige Anträge zur Weiterentwicklung des Spielplatzes Goethestraße formuliert und wie folgt begründet:
„Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wird der Ansatz verfolgt, die Anzahl der Kinderspielplätze zu reduzieren und dafür die Qualität der verbleibenden Spielplätze – unter anderem durch Anschaffung entsprechender Geräte – zu verbessern. Für das Haushaltsjahr 2019 ist auf dem „zentralen“ Spielplatz an der Goethestraße die Aufstellung eines neuen Spielgerätes geplant. Nachdem bereits die Aufstellung des letzten Spielgerätes den Spielplatz „über seine ursprünglichen Grenzen hinaus“ hat wachsen lassen, gehen wir davon aus, dass auch in diesem Fall der Spielplatz sich Richtung „Bolzplatz“ weiter ausdehnen wird. Da wir das reine Aneinanderreihen von neuen Spielgeräten nicht für zielführend halten, bitten wir, dass der zuständige Fachausschuss darüber informiert wird, wie sich nach Auffassung der Verwaltung der Spielplatz konzeptionell entwickeln soll.“
Im Jugendhilfeausschuss wurde dann der Ansatz einer konzeptionellen Weiterentwicklung auf die anderen Spiel- und Bolzplätze ausgedehnt. Da die konzeptionelle Weiterentwicklung dem Fachausschuss noch nicht vorgestellt wurde und so von diesem nicht beraten und beschlossen werden konnte, ist der Sperrvermerk selbstverständlich auch im Haushalt 2021 anzubringen.
Vor dem Hintergrund, dass sämtliche Spielplätze konzeptionell überarbeitet werden sollen, ist hier die Ersatzanlage für den Spielplatz Brüderstraße selbstverständlich mit einzubeziehen, im zuständigen Fachausschuss zu beraten und sind die hierfür bereitgestellten Mittel bis zum Abschluss der Beratungen mit einem Sperrvermerk zu versehen.
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