Stellungnahme der CDU Fraktion zum SV Kommentar vom 02.10.2020

08.10.2020

Eine Stellungnahme der Werdohler CDU Fraktion, auf den Kommentar von Herrn Heyn im SV, zum Thema Neubau des Feuerwehr Gerätehauses.

Im Kommentar von Volker Heyn im SV vom 02.10.2020, Seite 10 soll die Debatte über das Feuerwehrgerätehaus in der Ratssitzung am 28.09.2020 analysiert werden - Für jemanden, der – wie Herr Heyn - dort nicht anwesend war, ein ambitioniertes Unterfangen.
Dann wird dort wild spekuliert: Über die Gründe für die Krankmeldung der Bürgermeisterin, über „Mauscheleien“ im Vorfeld der Ratssitzung und über die Intentionen der anderen Parteien, einstimmig für eine Vertagung der Entscheidung zu votieren.
Die Expertise der verantwortlichen Ratsmitglieder wird geringschätzig abgetan.
Die Tatsache, dass die von der Verwaltung erarbeitete Vorlage offensichtlich allen Fraktionen mehr Fragen als Antworten präsentiert und nicht erklärt hat, warum und wieweit die Aufschiebung der Entscheidung nun zur zeitlichen Verzögerung führt, wird als Mauschelei und „für dumm verkaufen“ der Werdohler/innen“ bezeichnet.
Die aus der Sitzungsvorlage zu entnehmenden Informationen waren derart dürftig, dass ein verantwortungsbewusstes Ratsmitglied dem nicht zustimmen konnte!
Die Vertagung ebnet der Verwaltung die Möglichkeit, hier gesichtswahrend nachbessern zu können.
Das haben offensichtlich alle Fraktionen erkannt.
Wer der Ratssitzung aufmerksam gefolgt ist (das setzt natürlich Anwesenheit voraus), konnte mehrfach vernehmen, dass der zügige Fortgang des Verfahrens von allen Seiten gewollt ist.
Zur Erinnerung: Die mit Dringlichkeitsentscheidung am 19.05.2020 freigegebenen Leistungen zur Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung der Planungsleistungen sind am 11.09.2020 von der Verwaltung beauftragt worden. Danach werden dann die Planungsleistungen vergeben, dann kann angefangen werden zu planen. Hier wird nichts durch eine Entscheidung beschleunigt oder verzögert, bis die Genehmigungsplanung vorliegt.

Die Sichtweise der CDU-Fraktion in Bezug auf die Errichtung von Feuerwehrgerätehäusern haben wir nachfolgend dargestellt:
        1. Begriffsbestimmungen
            a) „Investorenlösung“: Die Verwaltung stellt das Grundstück zur Verfügung (Verkauf oder Verpachtung) und erstellt einen Anforderungskatalog bzw. eine Baubeschreibung. Ein Investor errichtet auf eigenes Risiko gemäß der Baubeschreibung das Bauwerk und vermietet dieses langfristig an die Stadt Werdohl.
            b)  „Errichtung in Eigenregie, Variante Generalunternehmer“: Die Stadt Werdohl lässt durch einen Fachplaner die Planung erstellen und vergibt anschließend nach Ausschreibung die komplette Leistung „Schlüsselfertige Errichtung eines Gerätehauses“ an ein Unternehmen (Generalunternehmer). Erforderlich für den Erfolg ist aber die frühzeitige Einbindung dieses Unternehmens in die Planungsphase, da sonst Reibungspunkte entstehen.
            c) „Errichtung in Eigenregie, Variante Generalübernehmer“: Die Stadt Werdohl erstellt einen Anforderungskatalog und lässt auch die Planung vom Unternehmen erstellen.
            d) „Errichtung in Eigenregie, Variante Vergabe nach Gewerken“: Die Stadt Werdohl lässt durch einen Fachplaner die Planung erstellen, jedoch werden die Leistungen einzelner Gewerke einzeln ausgeschrieben und einzeln vergeben (wie beim Gerätehaus Eveking, Bahnhof und anderen).

        2. Grundsätzliches
Aufgabe des Rates und der Verwaltung ist, dafür Sorge zu tragen, dass für die Bürger Werdohls ein den einschlägigen Richtlinien genügender Brandschutz organisiert wird.
In Bezug auf die dies hervorragend leistende Freiwillige Feuerwehr ist es unsere Aufgabe, für eine ausreichende Organisation und Ausstattung zu sorgen.
Gegenüber allen Bürgern Werdohls, zu denen die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr auch gehören, stehen wir in der Verantwortung, dies nachhaltig und dauerhaft leistbar zu gewährleisten.
In Bezug auf Feuerwehrgerätehäuser bedeutet dies, dass nicht nur die Errichtung, sondern der gesamte Lebenszyklus eines Feuerwehrgerätehauses Gegenstand der Betrachtung und Entscheidung sein muss.
Vor dem Hintergrund eines begrenzten Haushaltes und einer vermutlich ungünstigen demographischen Entwicklung in den kommenden Jahrzenten ist es notwendig, die Risiken der Errichtung wie auch die Risiken der Unterhaltung zu untersuchen, zu bewerten, zu beherrschen und zu begrenzen.
Das Risiko der Errichtung manifestiert sich zum einen im Risiko der zeitgerechten Fertigstellung und zum anderen im Risiko der unerwarteten Kostensteigerung; wobei letzteres oft Folge des ersten ist. Die Beherrschung dieses Risikos erfordert ein professionelles Projektcontrolling. Die Begrenzung des Risikos liegt in der Vergabe an einen Generalunternehmer zum Festpreis oder in der Errichtung durch einen Dritten als Eigentümer. Gegebenenfalls anfallende Mehrkosten für Projektcontrolling, GU-Lösung oder Investorenlösung sind in Bezug auf ihre Angemessenheit als Versicherungsprämie zur Risikobegrenzung zu beurteilen.
Die für ein Gebäude aufzuwendenden Kosten der Unterhaltung sind im Laufe seines Lebenszyklus 1,5 bis zweimal so hoch wie die Kosten der Errichtung des Gebäudes. Insoweit liegt im Betrieb ein höheres Risiko als in der Errichtung. Hinzu kommt die Entwicklung, dass Kosten der Instandhaltung in zunehmendem Maße von Änderungen der technischen Vorschriften und nicht von technischen Defekten und Ausfällen getrieben sind. Dies erhöht nochmals das Risiko des Betriebes von großen und technisch komplexen Immobilien.
Zur Beherrschung dieses Risikos bedarf es eines professionellen Gebäudemanagements – und auch dann ist die Wirkung begrenzt, da der Einfluss externer Faktoren nicht steuerbar sein wird.
Ein wirksames Mittel zur Begrenzung dieses Risikos ist seine Verlagerung auf einen anderen Eigentümer und die Anmietung einer Immobilie.
Vor diesem Hintergrund ist unser Ansatz, eine Überprüfung der Alternativen „Eigenregie“ oder „Investorenlösung“ zu fordern, entstanden.